1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Fabian Wernet.
Mit der Unterzeichnung unseres Angebots erkennt der Kunde diese AGB an.
2. Preise und Leistungen
2.1 Inklusivleistungen
Materialkosten
Verlegekosten
Reisekosten
2.2 Nicht enthaltene Leistungen:
Die Preise schließen folgende Leistungen nicht ein:
Einbau des Untergrunds (z. B. Ausgleichsmasse, Estrich)
Egalisierung und Reparatur von Untergründen
Zusatzleistungen für Duschen, Duschnischen, Wandanschlüsse, Stufen oder ähnliche Arbeiten
Sonstige Vorarbeiten (z. B. Abdichtung von Randdämmstreifen, Schallentkopplung)
2.3 Zusätzliche Arbeiten:
Zusätzliche Arbeiten werden im Rahmen der Baubesichtigung besprochen und dokumentiert. Unvermeidbare Mehrkosten werden rechtzeitig kommuniziert.
3. Voraussetzungen für die Verlegung
Der Untergrund muss trocken sein; die Bodentemperatur während der Verlegung muss zwischen 19° und 22° Celsius liegen.
Stromversorgung, helle Deckenbeleuchtung, Toiletten und Transportwege müssen gewährleistet sein (ab dem 2. Stock ein Lastenaufzug).
Zwei Wochen vor Projektbeginn muss ein Aufheizprotokoll bei Fußbodenheizung vorgelegt werden.
4. Gewährleistung und Reklamation
4.1 Gewährleistungsfrist: Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre ab Abnahme der Leistung.
4.2 Reklamationen Beanstandungen werden akzeptiert, wenn sie aus 1,5 Metern Entfernung und bei normalem Lichteinfall im Rücken klar sichtbar sind.
Ausgeschlossen sind:
Riss- oder Aderbildungen
Oberflächliche mechanische Schäden
Besonderheiten, die durch handwerkliche Verarbeitung entstehen
5. Stornierung und Änderungen
Der Vertrag kann innerhalb von 72 Stunden kostenfrei storniert werden.
Bei späterer Stornierung fallen folgende Gebühren an:
Nach 72 Stunden: 15 % des Auftragswertes
Weniger als 6 Wochen vor Projektbeginn: 50 % des Auftragswertes
Planungsänderungen müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn mitgeteilt werden. Kurzfristige Änderungen können zu Mehrkosten führen.
6. Zahlungsbedingungen
50 % der Auftragssumme sind 3 Wochen vor Arbeitsbeginn fällig.
50 % sind nach Abnahme der Leistung, jedoch spätestens 10 Tage danach, zu zahlen.
7. Besondere Hinweise zur Verarbeitung
Unsere Böden sind Unikate. Kleinere Abweichungen vom Muster sind unvermeidbar.
Produktionsbedingt können Einschlüsse oder Unebenheiten auftreten.
8. Pflege und Wartung
Keine Verwendung von aggressiven Reinigungsmitteln oder Wasser in den ersten 14 Tagen nach Verlegung.
Pflegehinweise aus unserer Anleitung sind strikt zu beachten.
9. Haftungsausschluss für Untergrund und Rahmenbedingungen
9.1 Haftung des Kunden für Untergrund: Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Untergrund den Anforderungen aus unserer Checkliste entspricht. Schäden, die durch unzureichende Vorbereitung, Feuchtigkeit oder instabile Untergründe entstehen, sind von der Haftung ausgeschlossen.
9.2 Witterungsbedingte Verzögerungen: Wir übernehmen keine Haftung für Verzögerungen, die durch Witterung, höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse entstehen.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen Eigentum von Fabian Wernet.
11. Nutzung von Projektbildern
Mit der Annahme des Angebots erklärt sich der Kunde einverstanden, dass Fotos des fertigen Projekts für unsere Social-Media-Kanäle, Werbematerialien und unsere Webseite genutzt werden dürfen. Sollte der Kunde dies nicht wünschen, ist dies schriftlich vor Projektbeginn mitzuteilen.
12. Abnahme der Arbeiten
12.1 Teilabnahme Teilleistungen können gesondert abgenommen und berechnet werden.
12.2 Abnahmeprotokoll: Die Abnahme erfolgt schriftlich durch ein Abnahmeprotokoll. Falls der Kunde die Abnahme verweigert, gilt die Leistung 7 Tage nach Fertigstellung als abgenommen, sofern keine Mängel schriftlich gerügt wurden.
13. Einschränkungen bei handwerklicher Arbeit
13.1 Natur der Produkte: Leichte Unregelmäßigkeiten, Einschlüsse oder Farbabweichungen sind charakteristisch für handgefertigte Oberflächen und stellen keinen Mangel dar.
13.2 Setzungs- und Spannungsrisse Setzungen des Bauwerks oder Spannungen im Untergrund können zu Rissbildungen führen. Diese sind bei Einhaltung der empfohlenen Pflege und Nutzung kein Mangel.
14. Nachbesserungsanspruch und Toleranzen
14.1 Nachbesserung: Der Kunde hat das Recht auf Nachbesserung bei berechtigten Mängeln. Eine Nachbesserung erfolgt nur, wenn der Mangel auf unsere Arbeit zurückzuführen ist und nicht durch externe Einflüsse entstanden ist.
14.2 Toleranzen: Geringfügige Abweichungen in Struktur, Farbe und Finish liegen innerhalb der üblichen Toleranzen und berechtigen nicht zur Reklamation.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
15.1 Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand Waldkirch maßgeblich.
15.2 Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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